Empfehlung

 

Die Schulleitung hat sich aufgrund verschiedener Anfragen von Lehrpersonen und Eltern über das Thema "Benützung von Fahrrädern oder sonstigen Fortbewegungsmitteln auf dem Schulweg" unterhalten. Es bestehen keine gesetzlichen Grundlagen.

 

Die Schulleitung gibt deshalb folgende Empfehlungen ab:

 

  • Der Schulweg hat aus pädagogischer Sicht einen wichtigen Stellenwert für Schülerinnen und Schüler. Es ist daher nicht sinnvoll, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und von der Schule abholen. Falls Sie aber mit dem Auto den Personentransport übernehmen, so halten Sie bitte ausschliesslich an den dafür vorgesehenen Stellen.
  • Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler legen den Schulweg bis Ende der 3. Klasse zu Fuss zurück (in der 4. Klasse besteht somit die Möglichkeit auf die Fahrradprüfung zu lernen).
  • Die Schülerinnen und Schüler benützen ihr Fahrrad oder sonstige Fortbewegungsmittel auf eigenes Risiko. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Sachbeschädigungen und Diebstahl ab.
  • Mit der Änderung des Volksschulgesetzes vom 29. November 1998 wurde die Schülerunfallversicherung aufgehoben.
  • Eltern halten die Kinder an, sich gemäss den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes zu verhalten.
  • Der Schulweg obliegt der Verantwortung und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
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